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Die öffentliche Luftschutzanlage Steintorwall –

Ein vergessener unterirdischer Ort in Hamburgs Innenstadt

 

(Von Jörn Lindner)

 

Unter der Erde am Hauptbahnhof, den Blicken der Öffentlichkeit verborgen, befindet sich, eine zentrale, so genannte „Zivilschutzanlage" Hamburgs. Überirdisch zeugt nur ein kleines, rundes Bauwerk – in dem sich Einsaugstutzen der Lüftungsanlage, Betankungsstutzen sowie Notauswurf der Abwasserleitungen befinden – von ihrer Existenz.

 

Unterirdisch hingegen erstrecken sich zwei, voneinander unabhängige, aber miteinander verbundene Teilanlagen („Nord-" und „Südteil") mit jeweils drei Stockwerken.

 

 

Druckschleuse des Bunkers am Steintorwall

 

Gebaut wurde die Anlage während des Zweiten Weltkrieges, jedoch keineswegs am Anfang des Krieges. Vielmehr entstanden in Hamburg, trotz der Klassifizierung als „Luftschutzort 1. Kategorie"(1) bis Kriegsbeginn nur sehr wenige öffentliche Luftschutzräume – mit insgesamt 10.000 Plätzen bei einer Einwohnerzahl von ca. 1,7 Millionen. Luftschutzräume waren zu diesem Zeitpunkt v.a. militärischen und – zu einem geringen Teil – Anlagen der Rüstungsindustrie, wie z.B. Blohm & Voss, vorbehalten.(2) Für den Schutz der Zivilbevölkerung wurden von Seiten des NS-Regimes ausgebaute Keller als ausreichend angesehen, wohingegen für Funktionsträger (etwa den „Gauleiter" Karl Kaufmann) oder militärische Stellen frühzeitig große Bunkeranlagen fertig gestellt wurden. An zentralen öffentlichen Plätzen sollten zudem öffentliche Luftschutzräume entstehen. Dieses waren in Hamburg z.B. die so genannten „Zombeck-Türme" (z.B. Moorweide, Veddel, Vorsetzen, Berliner Tor).(3)

 

Die unterirdischen Großanlagen wie am Spielbudenplatz oder eben am Hauptbahnhof(4), entstanden erst im Zuge des propagandistischen „Führer-Sofortprogramms", das im Oktober 1940 erlassen wurde. Auslöser waren britische Vergeltungsangriffe der Royal Airforce (RAF) auf Berlin bzw. andere deutsche Städte nach den deutschen Bombardierungen Londons bzw. Coventrys.(5)

 

 

Planungsbeginn für die Anlage am Steintorwall war vermutlich November 1940, als die Reichsbahn von der Reichsregierung dazu aufgefordert wurde, für „die Reisenden der Reichsbahn und sonstiger Eisenbahnen […] bombensichere Luftschutzräume in den Bahnhöfen oder auf den Vorplätzen anzulegen [...]."(6) Die Ausführung der so genannten „LS-Maßnahmen"(7) oblag der Reichsbahn. Baustoffe wurden über den „Generalbevollmächtigten für die Bauwirtschaft" (GB-Bau) angefordert, die Abrechnung erfolgte über den „Oberbefehlshaber der Luftwaffe" (OdLu).(8)

 

So war für die Anlage am Steintorwall die Reichsbahn Bauträger, die ausführende Baufirma „Wayss & Freitag".(9) Der Nordteil des Bunkers wurde bereits 1941 fertig gestellt, der Baubeginn für den Südteil verzögerte sich durch die Umstellung der deutschen Kriegswirtschaft in den Jahren 1941 und 1942, nach dem Scheitern des deutschen „Blitzkriegskonzeptes" vor Moskau in Folge des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion im Sommer 1941.(10)

 

 
Heutiger Grundriss des 1. Obergeschosses 

 

 

Im Sommer 1943, vor den verheerenden Bombenangriffen auf Hamburg („Operation Gomorrha"(11)) waren bereits verschiedene Betonierungsarbeiten am Südteil ausgeführt worden. Während der Angriffe wurde die Baustelle beschädigt, so dass im August / September 1943 Aufräumarbeiten durchgeführt werden mussten. Abschluss der Betonierarbeiten war im April 1944 und am 03.10.1944 erfolgte die Abnahme des Rohbaus.(12) Insgesamt verfügte die Anlage mit Nord- und Südteil nach der Fertigstellung über 2.460 Plätze. (13)

 

 

Beim Bau der Bunkeranlage wurden ausländische Zwangsarbeiter eingesetzt. Die deutsche Baustoffindustrie war noch vor Kriegsbeginn auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen, da bereits 1938 ein Mangel an Arbeitskräften im Bausektor durch die umfangreichen Baumaßnahmen im Zuge der deutschen Wiederaufrüstung – z.B. die Errichtung von Kasernenanlagen und Tanklagern, Ausbau der Industrie, etc. – zu verzeichnen war. Nach Kriegsbeginn wurde die Mehrheit der bis zu 12 Millionen, ins Deutsche Reich verschleppten, Zwangsarbeiter im Bausektor bzw. in Baukommandos zur Beseitigung von Bombenschäden eingesetzt. (14)

 

Eine genaue Benennung der Kommandos für den Steintorwall, bzw. deren Zusammensetzung, lässt sich nicht vornehmen. Aber in unmittelbarer Nähe befanden sich sog. „Zivilarbeiterlager" der Reichsbahn („Bahnmeisterei Hauptbahnhof", Bankstr. / Deichtorbrücke sowie „Bahnbetriebswerk Hamburg-Berlin", Amsinckstr. 30). (15) Die dort untergebrachten Arbeitskräfte wurden v.a. zur Beseitigung von Bombenschäden eingesetzt, so dass sie auch auf der Baustelle am Steintorwall eingesetzt worden sein könnten. Andere, in Frage kommende Lager wären die des „Werkdienstes Ukraine" (Stadthausbrücke 22) (16) und das des „Amtes für kriegswichtigen Einsatzes" (AKE), was generell für den Bau von Luftschutzbunkern zuständig war. Das Lager befand sich in der Eckernförderstr. 41 und war mit italienischen Zwangsarbeitern belegt. (17)

 

 

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 kam es zunächst zu einer Phase der so genannten „Entfestigung", in der, auf Veranlassung der Alliierten Kontrollbehörden, alle Bunkeranlagen mit einem Fassungsvermögen von über 100 Personen zu sprengen seien. Viele Anlagen wurden jedoch als Wohnraum genutzt, der aufgrund der Kriegszerstörungen in der Stadt knapp war, so dass solche Bunker von der Zerstörung ausgenommen wurden, „die für die deutsche Zivilbevölkerung notwendig waren." (18) Bis zu 1.200 Firmen nutzten zudem viele Bunker als Lagerräume. (19) Mit Kriegsende wurde die Verwaltung des Bunkers Steintorwall von der Bundesvermögensverwaltung übernommen und ab dem 01.10.1947 an die damalige Deutsche Bundesbahn vermietet.(20)

 

 
 Notstrom-Anlage

 

 

Mit der Eskalation des Kalten Krieges durch den Ausbruch des Korea-Krieges 1950 und der Einbindung der BRD in das westliche Bündnis und der damit verbundenen Wiederbewaffnung, erfolgte der Aufbau eines neuen Zivilschutzes und damit eine erneute Nutzung der Bunkeranlagen. (21) Dabei kam es neben institutionellen, v.a. zu personellen Kontinuitäten: So wurde Erich Hampe, 1939 verantwortlich für die Baurichtlinien im Schutzraumbau und später verantwortlich für die Technische Nothilfe (TeNo), nach seiner Studie über den Aufbau eines zivilen Luftschutzes in Westdeutschland 1953, Präsident der Bundesanstalt für zivilen Luftschutz. (22)

 

 

Ebenfalls entsprachen die „Richtlinien für Schutzraumbauten", vom 27. Juli 1955, denen des „Führer-Sofortprogramms" von 1940. Im Zuge des „Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung" mussten ab Oktober 1957 für abgerissene Bunker Ersatzbauten geschaffen werden. Das so genannte „Schutzbaugesetz" vom November 1962 forderte schließlich die Wiederherstellung bestehender Luftschutzanlagen und Umstellung auf die Erfordernisse eines etwaigen Atomkrieges. (23)

 

 

Zentral bei dieser Umstellung war die Veränderung der Nutzungskonzepte: Während der Aufenthalt im Luftschutzbunker im Zweiten Weltkrieg nur einige Stunden dauerte, war diese Zeit in den strategischen Planungen einer atomaren Auseinandersetzung im Zuge des Kalten Krieges auf 14 Tage erhöht worden. Innerhalb dieser Zeitspanne wäre die atomare Strahlung soweit abgeklungen, dass keine unmittelbare (!) Todesgefahr bestanden hätte. Die Folgen von Strahlungsschäden blieben zunächst unberücksichtigt, da die Planer keine großflächigen atomaren Angriffe vermuteten, da sich in der Folge, nach einem gegnerischen Angriff, Truppen der Gegenseite in dem verstrahlten Gelände längerfristig aufhalten sollten. Daher blieben genug Landstriche übrig, die nicht oder nur wenig von der Strahlung betroffen gewesen wären, in die man die Restbevölkerung (und damit die Schutzsuchenden in den Anlagen) hätte evakuieren können. Einem direkten Atomschlag hätte keine der Anlagen der BRD Stand gehalten. Zivilschutzanlagen boten Schutz gegen konventionelle Kriege, herabfallende Trümmer, Brandwirkungen, chemische Kampfmittel sowie radioaktiven „Fall-Out". (24) Insgesamt waren für 3,5 % der Bundesbevölkerung Schutzplätze vorgesehen. (25)

 

 
 Schaltschrank

 

 

Anfang des Jahres 1961 wurde die Anlage am Steintorwall zur Wiederherrichtung im sog. „Vorabprogramm" bestimmt und die Mietverträge liefen zum Jahresende 1963 aus. (26) Die Umrüstung erfolgte dann in mehreren Schritten: Zwischen Ende 1963 und Ende 1964 wurden die Betonierungsarbeiten vorgenommen. Die Gesamtkosten wurden am 21.07.1964 mit 3.789.000 DM, am 26.03.1965 jedoch schon mit 4.136.000 DM veranschlagt. Dabei waren Einrichtungselemente – z.B. Stuhlreihen und Bettgestelle – nicht berücksichtigt. Aufgrund des „Schutzbaugesetzes" vom 09.09.1965 bzw. Art. 73 des Grundgesetzes übernahm der Bund die Kosten für die Instandsetzung der Bauwerke. (27) Auf dieser Stufe steht die Anlage am Steintorwall noch heute.

 

Bis zum 15.06.1970 sollten von der Firma Autoflug Anschnallgurte für jeden Sitz- und Liegeplatz zu einem Stückpreis von 8,30 DM geliefert werden. Lieferung und Montage zogen sich allerdings noch bis zum 23.09.1970 hin. (28) Zweck dieser Gurte war der Schutz der Insassen vor Verletzungen, da die Planer im Angriffsfall von einer heftigen Bewegung des Gebäudes ausgingen.

 

 

Die Zahl der Schutzplätze wurde aufgrund der erweiterten Aufenthaltsdauer rigoros kontingentiert und betrug nach der Umrüstung im Nord- und Südteil insgesamt 2.702 Personen. (29) Eine Überbelegung, wie sie noch im Zweiten Weltkrieg oftmals vorkam, war in den Planungen des Kalten Krieges nicht vorgesehen. Vielmehr waren die Lüftungsanlagen auf die genaue Zahl der Schutzplätze ausgelegt. Um eine Überbelegung zu verhindern, wurden an allen Eingängen so genannte „Dosieranlagen" eingebaut, die bei Erreichen der maximalen Personenzahl im Bauwerk von innen liegenden Leitständen geschlossen werden sollten.

Ferner wurden die Gasschleusen, die bereits während des Zweiten Weltkrieges in Luftschutzanlagen eingebaut wurden, entsprechend den Anforderungen eines Atomkrieges ausgebaut und verstärkt.

 

Herzstück der Anlage sind die Stromgeneratoren im jeweils dritten Untergeschoß, die entweder einen Teil oder die gesamte Anlage mit Elektrizität versorgen können. Es handelt sich dabei um Dieselmotoren mit gekoppelten Generatoren aus den 1950er Jahren. Während des Kalten Krieges waren ständig 5000 l Dieseltreibstoff in den Tanks bevorratet.

 

 
 Hinweistafel

 

Neben der Versorgung der Anlage mit elektrischem Licht, mussten v.a. die Lüftungsanlagen versorgt werden. Um dem Bauwerk eine autarke Luftversorgung zu ermöglichen, sollte kontaminierte Außenluft angesogen und über verschiedene Filtersysteme aufbereitet werden. Sandfilter sorgten – wie schon während des Zweiten Weltkrieges – für eine Grobfilterung, d.h., größere Partikel wie Ruß wurden dort herausgefiltert. Ferner kühlte der Sand die angesogene Luft, die sich bei Bränden auf Temperaturen von 400 Grad Celsius aufheizen kann. Die Feinfilterung (und damit die Entstrahlung) (30) erfolgte dann über so genannte „ABC-Filter". Dabei handelte es sich um große, zylinderförmige Aktivkohlefilter, in denen kontaminierte Kleinpartikel herausgefiltert werden sollten. (31)

Diese gereinigte Luft sollte dann über ein verzweigtes Lüftungssystem das Bauwerk mit Atemluft versorgen. Die Abluft sollte entweder komplett herausgedrückt oder bei entsprechenden Außenbedingungen – z.B. nukleare Kontamination – bis zu acht Stunden im Umluftbetrieb weitergenutzt werden. Um ein Eindringen von kontaminierter Luft in das Gebäude – z.B. durch, im Laufe der Jahre entstandene, Senkungsrisse – zu verhindern, wäre die Anlage mit Überdruck gefahren worden, d.h., der Luftdruck wäre leicht erhöht worden.

 

Da jedoch jeder Mensch Energie abgibt, hätte bei der Anzahl der sich im Gebäude befindenden Menschen ein nahezu subtropisches Klima geherrscht. Um die Temperatur auf „erträgliche" 30° C (bei einer Luftfeuchtigkeit von etwa 90 %, die sich aus dem Flüssigkeitsumsatz der menschlichen Atmung ergeben hätte) zu halten, war zudem noch eine umfangreiche, mit – dem heute verbotenen – Frigen zu betreibende Kühlanlage vorgesehen.

 

Alle technischen Anlagen befinden sich im dritten Untergeschoß und sind betriebsbereit. Die Betriebsanleitungen sind bei den jeweiligen Maschinen, Pumpen, etc. direkt angebracht, um eine Bedienung auch durch nicht geschultes Personal zu gewährleisten.

 

Generell waren für Zivilschutzanlagen des Kalten Krieges selbst im Bedarfsfall nur wenig Betriebspersonal (Bunkeraufsicht, Technische Aufsicht, Betriebliche Organisation) vorgesehen. (32) Die Besetzung der übrigen Funktionsstellen sollte durch Zivilpersonen erfolgen. Dabei errechneten Planer zu erwartende Prozentsätze von jeweiligen Berufsgruppen innerhalb der Schutzsuchenden, z.B. Krankenschwestern, Polizisten, Feuerwehrleute, Handwerker, etc. Da während und nach einem Atomschlag nicht mit einem Kontakt des Bunkers zur Außenwelt gerechnet wurde, sollten sich die Schutzsuchenden selbstständig organisieren und damit autonom agieren.(33) So sollten die Sanitäts- und Rettungsräume, die sich direkt an die Gasschleusen anschließen von entsprechenden Zivilisten betrieben werden. In diesen Räumen finden sich auch die einzigen Duschen innerhalb der Anlage, die v.a. zur Dekontamination eingesetzt werden sollten.

 

 

Die Wasserversorgung wurde durch eigene, 160m tiefe Tiefbrunnen sichergestellt, wenn die städtische Wasserversorgung nach einem Atomschlag ausgefallen wäre. Die Bohrtiefe sollte gewährleisten, dass keine Kontamination des Brunnens erfolgt.(34) Neben der Trinkwasserversorgung der Schutzsuchenden, wurden hierdurch auch die Dieselmotoren mit Kühlwasser versorgt.

 

 

Zur Versorgung der Insassen mit Nahrungsmitteln, Medikamenten und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs waren ebenfalls langfristige Planungen durchgeführt worden. Die Dauer der Eskalationsphase des Kalten Krieges hin zu einem akuten militärischen Konflikt war auf ein halbes Jahr berechnet worden (Kriegsvorbereitungen wie Mobilmachungen Truppenbewegungen, etc.).(35) Innerhalb dieses halben Jahres sollten die Zivilschutzanlagen der BRD gemäß der „Zusammenstellung des Bundesinnenministers über die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen in Großschutzräumen in Verbindung mit Tiefgaragen und unterirdischen Bahnen (Haltestellen und Bahnhöfe) als Mehrzweckbauten vom 30. Mai 1979" (36) mit Lebensmitteln und Medikamenten bestückt werden. Gegenstände des täglichen Bedarfs ohne Verfallsdatum waren und sind bis heute in den Anlagen eingelagert. Die Bandbreite reicht dabei von Schüsseln, Kannen und Löffeln über Werkzeug, Besen und Kehrbleche, zu ABC-Schutzbekleidung, Entstrahlungsgerät und Leichensäcken – 321 Stück – bis hin zu Klopapier, Windeln und Damenbinden. (37) Allerdings ging man davon aus, dass die Schutzsuchenden ebenfalls – wie bereits im Zweiten Weltkrieg – ein „Luftschutzgepäck" mit sich führen würden.(38)

Ebenfalls aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammt die Art der Aufbringung der Beschriftungen, die sich direkt auf den Wänden befinden. Auch die Bezeichnung „Bunkerwart" weist auf diese Zeit zurück.(39)

 

 

Nach Ende des Kalten Krieges – die Wiedervereinigung bzw. der Zusammenbruch der UdSSR – wurde die atomare Bedrohung obsolet und entband diese Bauwerke von ihrer ursprünglichen Funktion. 1992 wurde daher das Zivilschutzprogramm eingeschränkt.(40) Bunker, die auf Privatgrundstücken lagen, wurden den jeweiligen Grundstückseignern überschrieben bzw. vom so genannten „Veränderungsverbot" befreit. In staatlicher Hand blieben nur einige wenige Großanlagen. Diese Zahl soll heute weiter, auf 1 bis 0,25 Prozent der bestehenden Bauwerke, zurückgefahren werden.

 

Zwar unterhält und wartet das Bezirksamt Mitte die Zivilschutzanlage am Hauptbahnhof bis heute, in der Öffentlichkeit hingegen geriet das Bauwerk in Vergessenheit. Von Seiten der Deutschen Bahn wurden, während der Umbaumaßnahmen am Hauptbahnhof, die Haupteingänge überbaut, so dass der Eingang in das Bauwerk daher heute nur noch über die Nebeneingänge möglich ist.

 

 

Der 11.09.2001 schuf jedoch eine neue Bedrohungslage: Statt eines drohenden (möglicherweise auch atomar geführten) Krieges, bedrohen Terroristen die westliche Welt. Statt einem langfristigen Aufenthalt, wird daher wieder eine Nutzung erforderlich, die an die Zeit des Zweiten Weltkrieges erinnert: ein kurzfristiger Aufenthalt möglichst vieler Personen, wobei zudem nicht mit einem Angriff mit ABC-Waffen gerechnet werden muss. Eine Umrüstung auf die Erfordernisse der so genannten „Neuen Kriege" (41) ist derzeit in der Planungsphase, d.h., Gesetzgebung, Organisation und Szenarien werden den neuen Gefährdungspotenzialen angepasst. Statt als Schutzbauwerk sollen die Anlagen eher als Auffangstationen für verletzte Personen bei einer etwaigen Großschadenslage am Hauptbahnhof verwendet werden.

 

 

Die Bauwerke des Zivilschutzprogramms des Kalten Krieges überlebten sich damit praktisch selbst und sind damit steinerne Zeugen der jüngeren Geschichte der BRD.

 

Ungefährer Standort des Bauwerkes auf Google maps

 

Anmerkungen

1 Die Kategorisierung richtete sich nach der Anzahl kriegswichtiger Industrien bzw. wichtiger militärischer Anlagen. Nur „Luftschutzorte" der „1. Kategorie" erhielten überhaupt Reichsmittel zum Bau von Luftschutzanlagen. So wurde z.B. Dresden als „Luftschutzort 3. Kategorie" eingestuft und verfügte daher bis Kriegsende über gar keine Bunker.

2 Schmal, Helga / Selke, Tobias: Bunker. Luftschutz und Luftschutzbau in Hamburg, Hamburg 2001, 25 ff.

3 Vgl. ebd., S. 73 ff.

4 Am Hauptbahnhof entstand neben der Anlage am Steintorwall zeitgleich auch die am Hachmannplatz.

5 Hauschild-Thiessen, Renate: Unternehmen Gomorrha, Hamburg 1993, S. 44 bzw. Groehler, Olaf: Bombenkrieg gegen Deutschland, Berlin / Ost 1990; Zum „Führer-Sofortprogramm" vgl. Schmal / Selke: Bunker, S. 37 ff.

6 Vgl.: Schmal / Selke: Bunker, S. 54.

7 Luftschutzmaßnahmen

8 Schmal / Selke: Bunker, S. 55; Akte BfI 170/1: Besprechungsprotokoll betr. Instandsetzung Bunker Steintorwall, Hamburg 07.02.1964.

9 Bautagebuch für den Bunker am Hauptbahnhof, Seite Steintorwall, in: Akte der Baubehörde Nr. 639.832/1, S. 1 f.

10 Naasner, Walter: Neue Machtzentren in der deutschen Kriegswirtschaft 1942 – 1945. Die Wirtschaftsorganisationen der SS, das Amt der Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz und das Reichsministerium für Bewaffnung und Munition / Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion im nationalsozialistischen Herrschaftssystem, Boppard 1994.

11 Siehe dazu: Büttner, Ursula: Gomorrha und die Folgen – der Bombenkrieg, in: Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg (Hrsg.): Hamburg im „Dritten Reich", Göttingen 2005, S. 613 – 632.

12 Bautagebuch, S. 2

13 Schmal / Selke: Bunker, S. 55.

14 Siehe dazu u.a.: Herbert, Ulrich: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes" in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Bonn 1999; Littmann, Friederike: Ausländische Zwangsarbeiter in der Hamburger Kriegswirtschaft 1939 – 1945, Göttingen 2005; KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hrsg.): Zwangsarbeit und Gesellschaft, Bremen 2004; Kroener, Bernhard: Die personellen Ressourcen des Dritten Reiches im Spannungsfeld zwischen Wehrmacht, Bürokratie und Kriegswirtschaft 1939 – 1942, in: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, Band 5: Organisation und Mobilisierung des deutschen Machtbereiches, erster Halbband Kriegsverwaltung, Wirtschaft und personelle Ressourcen 1939 – 1941, Stuttgart 1988, S. 693 – 990.

15 Weinmann, Martin (Hrsg.): Das nationalsozialistische Lagersystem, 4. Auflg., Frankfurt/M. 2001, S. 79.

16 Zur Behandlung sowjetischer Zwangsarbeiter siehe exemplarisch: Streit, Christian: „Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941 – 1945.", Neuauflage, Bonn 1991; Frankenberger, Tamara: „Wir waren wie Vieh". Lebensgeschichtliche Erinnerungen ehemaliger sowjetischer Zwangsarbeiterinnen, Münster 1997; Keller, Rolf: „Russenlager". Sowjetische Kriegsgefangene in Bergen-Belsen, Fallingbostel-Oerbke und Wietzendorf, in: Nolte, Hans-Heinrich (Hrsg.): „Der Mensch gegen den Menschen". Überlegungen und Forschungen zum deutschen Überfall auf die Sowjetunion 1941", Hannover 1992, S. 111 – 136; Otto, Reinhard: Wehrmacht, Gestapo und sowjetische Kriegsgefangene im deutschen Reichsgebiet 1941/42, München 1998.

17 Weinmann: Das nationalsozialistische Lagersystem, S. 78 f; Zur Behandlung italienischer Arbeitskräfte siehe: Mantelli, Brunello: Von der Wanderarbeit zur Deportation. Die italienischen Arbeiter in Deutschland 1938 – 1945, in: Herbert, Ulrich: Europa und der „Reichseinsatz". Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge in Deutschland 1938 - 1945, Essen 1991, S. 51 – 89; Cajani, Luigi: Die italienischen Militär-Internierten im nationalsozialistischen Deutschland, in: Herbert: Europa und der „Reichseinsatz", S. 295 – 316.

18 Foedrowitz, Michael: Bunkerwelten. Luftschutzanlagen in Norddeutschland, Berlin 1998, S. 157.

19 Ebd., S. 165; So z.B. auch der Flakturm auf dem Heiligengeistfeld, der zudem eine Niederlassung des DRK, der „Deutschen Hilfsgemeinschaft", der Baufirma „Cronen" sowie Staatsoper, Schauspielhaus und Thalia-Theater sowie die Deutsche Seewarte, die Kulturverwaltung mit Bildersammlung und das Gesundheitsamt mit Impfstation beherbergte. Vgl.: Angerer, Henning: Flakbunker. Betonierte Geschichte, Hamburg 2000, S. 93 ff.

20 So wurden Bunker mit insgesamt 295.000 Schutzplätzen aus dem Zweiten Weltkrieg reaktiviert. Bis 1990 kamen noch 450.000 Schutzplätze in Neubauten – Tiefgaragen, U-Bahnhöfe, Verwaltungs- und Privatgebäude dazu. Ebd., S. 173 f.; Grünewald, Volker / Thiel, Georg: Zivilschutz, Daten und Fakten, Bonn 1990, S. 41.

21 Akte BfI.

22 Hampe, Erich: Der zivile Luftschutz: Ein Sammelwerk über alle Fragen des Luftschutzes, Berlin 1934; Ders.: Im Spannungsfeld der Luftmächte: eine Einführung in die Gefahrenmöglichkeiten aus der Luft und Schutz- und Hilfsmöglichkeiten für die Bundesrepublik, Köln 1956; Ders.: Strategie der zivilen Verteidigung: Studie zu einer brennenden Zeitfrage, Frankfurt/M. 1956; Ders.: Der zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg: Dokumentation und Erfahrungsberichte über Aufbau und Einsatz; Frankfurt/M., 1963; Ders: Als alles in Scherben fiel. Erinnerungen des Generalmajors A.D., ehem. Generals der Technischen Truppen und Präsidenten der Bundesanstalt für zivilen Luftschutz, Osnabrück 1979.

23 Foedrowitz: Bunkerwelten, S. 174 ff.

24 Bohner, Hilger: Handbuch für den Schutzraumbau, Köln 1983, S. 15 ff.; Grünewald / Thiel: Zivilschutz, S. 38 f., 47 f.

25 Grünewald / Thiel: Zivilschutz, S. 41.

26 Akte BfI.

27 Das „Schutzbaugesetz" von 1965 legte die Baupflicht von Zivilschutzräumen durch den Bund fest. Allerdings wurde die staatliche Finanzierung bereits am 12.12.1965 durch das „Haushaltssicherungsgesetz" ausgesetzt und durch das „Finanzänderungsgesetz" vom 21.12.1967 vollständig eingestellt. Eine Wiederaufnahme erfolgte erst mit der neuen Zivilschutzgesetzgebung von 1984. Jogschies, Rainer: Wo, bitte, geht’s zu meinem Bunker? Von einem, der auszog, um sich vor dem Atomtod zu schützen, Hamburg 1985, S. 126.

28 Mahnung der Baubehörde an die Firma Autoflug vom 31.08.1970, Vollzugsmeldung der Firma vom 23.09.1970.

29 Ursprünglich waren 2.769 Plätze vorgesehen.

30 Zum Umgang mit den Themen „Kontamination" und „Entstrahlung" siehe u.a. die Dienstvorschriften der Bundeswehr; z.T. veröffentlicht in: Der Reibert – Handbuch für den deutschen Soldaten, Hamburg 1998, S. 323 ff.; Bohner: Handbuch für den Schutzraumbau, S. 174 ff.; Bundesamt für Zivilschutz (Hrsg.): Persönliche Ausstattung im ABC-Dienst, Wirkung von ABC-Kampfmitteln, Bonn 1981.

31 Bundesamt für Zivilschutz (Hrsg.): Persönliche Ausstattung im ABC-Dienst, S. 53 ff., 65 ff.

32 D.h., Inbetriebnahme von ABC-Filteranlagen, Schluss der Tore, Bedienung der „Dosieranlagen" bzw. Organisation der Mahlzeiten und Wasserausgabe, Bekanntgabe von Essenszeiten oder Regulierung der Benutzung der sanitären Einrichtungen. Die Mittel für die Personalstellen des Betriebspersonals wurden jedoch 1984 ersatzlos gestrichen; Jogschies: Wo, bitte, geht’s zu meinem Bunker?, S. 37 ff. Noch 1990 hieß es zu diesem Thema lapidar: „Die Sollstärke des Schutzraumbetriebsdienstes wird noch vom BMI bestimmt.", in: Grünewald / Thiel: Zivilschutz, S. 40.

33 Unterstützend wurden zudem vom „Bundesverband für Selbstschutz" (BVS) Selbstschutzlehrgänge veranstaltet. 1989 wurden 260.000 Personen ausgebildet. Insgesamt belief sich diese Zahl seit 1957 auf 6,8 Mio. Bundesbürger. Grünewald / Thiel: Zivilschutz, S. 13 f.

34 Im gesamten Bundesgebiet existierten zusätzlich zu den Brunnen in den Zivilschutzanlagen 4.448 Notbrunnen, davon allein ein Drittel in Westberlin; Grünewald / Thiel, S. 71.

35 Bohner: Handbuch für den Schutzraumbau, S. 14.

36 Jogschies: Wo, bitte, geht’s zu meinem Bunker?, S. 162 f.

37 Akte BfI.

38 Bohner: Handbuch für den Schutzraumbau, S. 54 ff.

39 In Anlagen, die in den 1970er Jahren umgerüstet wurden, findet sich dagegen die Bezeichnung „Leitung" oder „Aufsicht".

40 Foedrowitz: Bunkerwelten, S. 184.

41 Münkler, Herfried: Die neuen Kriege, Hamburg 2002.

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